Die Hamburger Verkehrsbehörde setzt strengere Bestimmungen für das E-Bike- und E-Tretroller-Sharing in der Hansestadt durch - diese betreffen Anbieter ebenso wie Nutzer. So führt die Großstadt u.a. eine Sondernutzungsgebühr ein und gibt neuerdings klare Regeln für falsch abgestellte E-Tretroller aus. Als Sondernutzungsgebühr erhebt Hamburg ab sofort je angebotenem Sharing-E-Tretroller und -E-Bike zwei Euro pro Monat. Innerhalb des Rings 2, in dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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