Verbraucherschützer klagten gegen die niedrige Risikoklassifizierung des "UniImmo: Wohnen ZBI" - nun gibt ihnen das LG Nürnberg-Fürth recht. Die ZBI darf den bisherigen Risikoindikator nicht weiterverwenden. Das Gericht hat aber eine Berufung zugelassen. Verbraucherschützer hatten im vergangenen Jahr gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Risikoklassifizierung des "UniImmo: Wohnen ZBI" geklagt. Die ZBI Fondsmanagement GmbH, ein Unternehmen der Union Investment Gruppe, hatte für den offenen Immobilienfonds ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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