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Barrick Gold: Goldminenaktie profitiert vom unsicheren Weltmarkt!

Konflikte als Triebfeder!

Rückblick

Barrick Gold ist einer der größten Goldminenbetreiber der Welt. Trotz des hohen Goldpreises tut sich die Aktie schwer. Nach einer Bodenbildung zu Jahresbeginn ging es mit den Kursen wieder nach oben. Anfang März wurde die 50-Tagelinie getestet. Auf diesem Niveau schlugen dann die Käufer wieder zu.

Barrick Gold-Aktie: Chart vom 11.03.2025, Kürzel: GOLD, Kurs: 18.48 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Wenn die Bullen die Kurse über die Kerze von Montag treiben, wäre dies ein klar positives Signal. Geht es danach auch über das Februar-Hoch hinaus, lägen die Kursziele im Bereich von 20 USD.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter unsere Trigger-Kerze, wäre dies ein erstes Warnzeichen. Geht es danach auch unter das Februar-Tief, hätten die Bären die Kontrolle.

Meinung

Geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten, wie Kriege oder Zollstreitigkeiten stützen den Goldpreis, welcher ein wichtiger Treiber für Barrick ist. Im heurigen Jahr konnte die Aktie des Goldminenunternehmens 19 % zulegen. Dem Goldpreis hinkt der Goldproduzent aber immer noch hinterher. Die Dynamik könnte weiter anhalten und Barrick Gold zum sich im Rallymodus befindlichen Goldpreis aufschließen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 31.76 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 68.28 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Barrick Gold ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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