Die Leistungseinstellung einer BU-Rente vonseiten des Versicherers ist nur dann wirksam, wenn sie ausführlich und nachvollziehbar begründet wird. Auf ein entsprechendes Urteil, in dem eine "uno actu"-Entscheidung eine Rolle spielt, weist Rechtsanwalt Tobias Strübing hin. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Beschluss vom 03.07.2024 klargestellt, dass eine Leistungseinstellung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann wirksam ist, wenn sie detailliert und nachvollziehbar begründet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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