Ein Immobilienmakler, der für Verkäufer und Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird, muss die Provision gleichmäßig auf beide Parteien verteilen. Andernfalls kann der Vertrag unwirksam sein - das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.03.2025 entschieden, dass ein Maklervertrag unwirksam ist, wenn der Immobilienmakler, der sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird, mit den beiden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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