Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am heutigen Dienstag mit der Frage, ob das US-Technologieunternehmen Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Sollte der Karlsruher Senat diese Einstufung des Bundeskartellamtes bestätigen, unterläge der iPhone-Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Der BGH entscheidet in erster und letzter Instanz über die von Apple eingelegte Beschwerde.Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Der Aktionär




