Eine Versicherungsmaklerin wurde dazu verurteilt, einem Kunden Schadensersatz zu leisten. Einer ihrer Mitarbeiter hatte ihn dahingehend beraten, in einen günstigeren PKV-Tarif zu wechseln, wobei der neue Tarif keine Wahlleistungen für stationäre Heilbehandlung mehr umfasste. Der Tarifwechsel eines Kunden in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte für eine Versicherungsmaklerin negative Konsequenzen. Das Landgericht Arnsberg (LG) hat sie auf Schadenersatz wegen Fehlberatung verurteilt. Auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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