Rentner dürfen steuerlich nicht doppelt durch Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge belastet werden. Vor Gericht wurde immer wieder über Einzelfälle gestritten. Wissenschaftliche Gutachten bestätigen nun die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Rentenbesteuerung. Die doppelte Besteuerung im Zusammenhang mit Renten bedeutet, dass Teile der Altersrente sowohl in der Einzahlungsphase als auch in der Auszahlungsphase versteuert werden. Das ist problematisch, weil es dem Prinzip der nachgelagerten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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