Ein Beratungsverzicht eines Kunden gegenüber einem Versicherer kann vorformuliert sein und muss nicht zwingend auf einem gesonderten Dokument erklärt werden. Dieses Urteil könnte auch Folgen für den Beratungsverzicht bei Vermittlern haben, so Fachanwalt Tobias Strübing. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hat mit Beschluss vom 09.01.2025 entschieden, dass ein Beratungsverzicht eines Versicherungsnehmers nach § 6 Abs. 3 VVG auch auf vorformulierten Formularen erfolgen darf, sofern er optisch deutlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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