Mit Urteil vom 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1505/20) die Verfassungsbeschwerden gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG) in der Fassung vom 10. Dezember 2019 abgewiesen. Der Solidaritätszuschlag, eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit, bleibt damit verfassungsmäßig. Das Gericht sieht weder eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) noch des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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