Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen ist auch im Fall eines sogenannten definitiven Verlusts verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem neuen Urteil entschieden. Der Streitfall:Der klagende Investor beteiligte sich als Kommanditist an einer im Jahr 2005 gegründeten GmbH & Co. KG, die ein Werk zur Herstellung von Biodiesel aus Raps errichtete und betrieb. Im Anlegerprospekt des geschlossenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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