Die Medigene AG muss nach eigenen Angaben einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen. Damit greift § 92 Abs. 1 AktG, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen ist. "Die Gesellschaft wird dementsprechend fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen", so Medigene. Zudem senkt das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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