Kein Verletztengeld für einen ehemaligen Fußballprofi: Trotz anerkanntem Meniskusschaden und Arbeitsunfähigkeit bleibt der Anspruch auf Verletztengeld aus, wenn der ehemalige Sportler weiterhin Einkünfte aus seiner Physiotherapiepraxis erzielt. Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat das Bundessozialgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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