DJ PTA-News: CTL Cargo Trans Logistik AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
CTL Cargo Trans Logistik AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Homberg/Efze (pta000/03.04.2025/15:30 UTC+2)
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Homberg (Efze)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 14. Mai 2025 um 10:30 Uhr
In den Geschäftsräumen der CTL Cargo Trans Logistik AG
Adresse: Ludwig-Erhard-Straße 15
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Homberg/Efze
recht herzlich ein.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei.
Gemäß -- 176 Abs. 1 AktG liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31. Dezember 2024, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns aus. Der Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Erwerb eigener Aktien nach ---- 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und Abs. 4 S. 2 AktG liegt ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in 34576 Homberg /Efze eingesehen werden. Diese Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum aus.
Bitte beachten Sie Folgendes:
I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und die sich bis zum Ablauf des 07.05.2025 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht zugehen, und zwar
per Post an
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an
jana.felde@ctl-ag.de
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Der Versammlungsleiter kann Personen aus den Kreisen der CTL-Kooperationspartner, welche nicht Aktionäre der CTL AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen lassen.
a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende Vertreter
Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs bitten wir, uns insbesondere bei einem Wechsel in der Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs zukommen zu lassen.
b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den vorstehenden Ausführungen durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder in Textform zu erteilen, wobei die Textform voraussetzt, dass eine unterzeichnete Vollmacht als pdf.-Datei per E-Mail übermittelt wird. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen Ihnen die hier unter Ziff. I. genannte Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Um die Vorbereitung und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir Sie, wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen Dritten bevollmächtigen wollen, uns frühzeitig die Vollmachtserteilung zu übermitteln.
Die Regelung gemäß -- 135 AktG für Aktionärsvertreter bleibt unberührt.
c) Stimmrechtsausübung durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär und der schriftlichen Erteilung einer Vollmacht.
Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin vor:
Frau Jana Felde, Leiterin Marketing Frau Celine Schlosser, Assistentin des Vorstandes
Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Hier müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht ausgeübt werden.
II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Samstag, den 19.04.2025, zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tage vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.
Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten, und zwar
per Post an
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Vorstand
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an
jana.felde@ctl-ag.de
III. Anträge von Aktionären
Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären nach den ---- 126, 127 AktG vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ablauf des 29.04.2025 zu richten
per Post an
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an
jana.felde@ctl-ag.de
Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach -- 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht wurden, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Der Vorstand
Francesco De Lauso (CEO), Guido Söffker (CIO) und Abraham Garcia Martinez (CFO) (Vorstände)
Tagesordnung
der Hauptversammlung der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG, mit Sitz in Homberg/Efze
am 14. Mai 2025, 10:30 Uhr
Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstands über das Wirtschaftsjahr 2024
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024, des Lageberichts für die CTL CARGO TRANS
LOGISTIK AG, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Prüfung nach
-- 171 AktG sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und wurden unter TOP 2 erläutert. Sie
liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in der
3. Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/Efze, aus und können dort eingesehen werden. Des Weiteren liegen
die Unterlagen während der Hauptversammlung in dem Veranstaltungsraum am Sitz der Gesellschaft
(Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/Efze), aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung des
Jahresabschlusses keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn i.H.v.
222.515,61 EUR weiter folgendermaßen zu verwenden:
Einstellung in Gewinnrücklagen:
170.000,00 EUR
Ausschüttung Dividende EUR 0,04 pro Stück:
38.840,00 EUR
4.
Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag der Einberufung zur
Hauptversammlung. Falls sich die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
dividendenberechtigten Aktien niedriger oder höher ist als diejenige am Tag der Einberufung zur
Hauptversammlung, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei unveränderter Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,04 je Aktie der Gewinnvortrag auf neue Rechnung angepasst wird.
Gewinnvortrag auf neue Rechnung:
13.675,61 EUR
Die Dividende ist am vierten Werktag nach der Hauptversammlung zahlbar.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
5.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
6.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor.
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. -- 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
In der Hauptversammlung vom 04.06.2024 wurde die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals erteilt. Auf dieser Grundlage wurden seit der letzten
Hauptversammlung Aktien im Wert von EUR 10.000,00 erworben. Sollte zudem das Kontingent ausgeschöpft
sein, da etwa bereit 10 % des Grundkapitals von der Gesellschaft gehalten werden, könnten von
ausscheidenden Aktionären keine weiteren Aktien erworben werden. Aus diesem Grund soll dem Vorstand auch
das Recht eingeräumt werden, eigene Aktien einzuziehen, um Aktien ausscheidender Aktionäre zum Zwecke des
Weiterverkaufs an neu eintretende Aktionäre wieder erwerben zu können. Um sicherzustellen, dass die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nicht bereits vor der nächsten Hauptversammlung im Jahre 2026
ausgeschöpft ist und damit eine möglichst unbürokratische Rückübertragung von Aktien für ausscheidende
Aktionäre und Ausgabe an neueintretende Aktionäre weiterhin gestaltet werden kann, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des Grundkapitals bei
Erteilung dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien zu erwerben. Dabei dürfen auf
die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.
7.
Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2029. Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis
je Aktie darf den Nennbetrag der erworbenen Aktien nicht um mehr 5 % über- oder unterschreiten.
Es ist zulässig, sämtliche von einem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien individuell zu erwerben, ohne
ein entsprechendes Kaufangebot zu gleichen Bedingungen auch den anderen Aktionären zu unterbreiten, wenn
der Aktionär vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder die Einziehung der Aktien nach der
Satzung zulässig wäre. Der Vorstand wird ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung oder einer früheren
Ermächtigung erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu dem eigenen Erwerbspreis an Personen
zu verkaufen, wenn diese Personen noch keine Aktionäre der Gesellschaft sind.
Die in der Hauptversammlung vom 04. Juni 2024 erteilte und bis zum 30.06.2028 befristete Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre
Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann
ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Diese Ermächtigung
erfasst auch die Einziehung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund früherer Ermächtigungsbeschlüsse
nach -- 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
8.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Johanna-Waescher-Straße 13,
34131 Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
9. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage.
Das Ende der Hauptversammlung ist gegen 11:30 Uhr eingeplant.
(Ende)
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Aussender: CTL Cargo Trans Logistik AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
Deutschland
Ansprechpartner: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
E-Mail: celine.schlosser@ctl-ag.de
Website: www.ctl-ag.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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(END) Dow Jones Newswires
April 03, 2025 09:31 ET (13:31 GMT)
