Ein Mieter zieht aus und hinterlässt die Wohnung mit bunten Wänden. Das freut nicht jeden Vermieter. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht Hanau zu bearbeiten hatte. Doch für die bunten Farben musste der Mieter dank unwirksamer Klauseln nicht haften. Das Amtsgericht Hanau (AG) hat entschieden, dass der Vermieter Streich- und Tapezierarbeiten in der Wohnung nicht ersetzt verlangen kann, wenn er selbst zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Das Urteil, auf das das Gericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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