Ein zugeparkter Stellplatz - ein Ärgernis, das viele Autofahrer schon erlebt haben. Doch was tun, wenn das eigene Auto nicht rauskommt? Ein Urteil des Amtsgerichts München gibt Klarheit: Abschleppen ist zulässig - und die Kosten sind vom Falschparker zu tragen. Im konkreten Fall stellte eine Autofahrerin am 22.06.2024 ihren BMW Z4 in einer Tiefgarage in München so ab, dass sie die Zufahrt zu einem privaten Stellplatz blockierte. Der berechtigte Nutzer des Parkplatzes konnte sein Fahrzeug nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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