Hörgeräte könnten das Hörvermögen eines Kapitäns zwar verbessern - berufsunfähig ist er dennoch. Das OLG Frankfurt entschied zugunsten eines Versicherten, dem das Tragen solcher Hilfsmittel aus berufsrechtlichen Gründen untersagt ist. Der BU-Versicherer muss leisten. Ein Kapitän gilt auch dann als berufsunfähig, wenn sein Hörvermögen grundsätzlich durch Hörgeräte verbessert werden könnte. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und verurteilte eine BU-Versicherung zur Zahlung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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