Laut dem LAG Baden-Württemberg ist der Begriff "Digital Native" altersdiskriminierend. Ein Kläger wird mit 7.500 Euro entschädigt. Ab welchem Alter jemand in die Kategorie passt, bleibt jedoch offen. Der Begriff des Digital Native ist in Stellenanzeigen als eine unmittelbare Altersdiskriminierung zu werten. Zu diesem Urteil (Az. 17 Sa 2/24) kommt das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg. Es hat einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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