
Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) ist die zentrale Amtsstelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht insbesondere die Entgegennahme, Auswertung und Analyse sowohl von Verdachtsmitteilungen, die durch die Sorgfaltspflichtigen erstattet werden, als auch von Informationen, die im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von Partnerbehörden an die SFIU übermittelt werden. Zudem nimmt die SFIU verschiedene Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen wahr.
Um eine gesetzliche Klarstellung zur risikobasierten Arbeitsweise der SFIU zu statuieren, die im Einklang mit den internationalen Vorgaben steht, soll das Gesetz der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz, FIUG) abgeändert werden. Den entsprechenden Bericht und Antrag hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 15. April 2025 verabschiedet. Darüber hinaus sollen mit der gegenständlichen Vorlage die Zusammenarbeitsbestimmungen zwischen der SFIU und den Sorgfaltspflichtigen im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships geregelt werden, um die bereits bestehende Zusammenarbeit konstant auszubauen. Zudem wird eine solide Basis geschaffen, auf der die SFIU den Sorgfaltspflichtigen ein Feedback zu erstatteten Verdachtsmitteilungen geben kann. Auf diese Weise wird einerseits die Qualität eingehender Verdachtsmitteilungen und andererseits das Mitteilungsverhalten konstant verbessert.
Ergänzend wird die verbliebene MONEYVAL-Empfehlung bezüglich der technischen Umsetzung der FATF-Standards, welche die SFIU im Rahmen der Vereinbarungen mit nationalen und internationalen (Partner-)Behörden betreffen, adressiert. Weiters sollen die bestehenden Akteneinsichtsrechte auf die spezifische Rolle der SFIU und analog zu den Regelungen der Datenschutzauskunftsersuchen angepasst werden.
Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist im Mai 2025 geplant.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite www.rk.llv.li bezogen werden.
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