
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2025 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Die erste Lesung der Vorlage im Landtag fand am 6. Dezember 2024 statt. Das Eintreten war unbestritten. In der Stellungnahme der Regierung werden einige im Landtag aufgebrachte Grundsatzfragen sowie eine spezifische Frage zu einer Bestimmung beantwortet. In ihrer Stellungnahme führt die Regierung dabei insbesondere aus, wie die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Verringerung von Risiken in den Finanzmärkten dienen sollen. Die Regierung nutzt die Stellungnahme weiter zur Korrektur zweier redaktioneller Versehen im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG).
Mit der Vorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/23 (ZGP-Sanierungs- und Abwicklungsverordnung) geschaffen. Ebenfalls wird die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ("EMIR") damit ergänzt. Dabei kommt es zu Abänderungen des EMIR-Durchführungsgesetzes (EMIR-DG) sowie auch des FMAG, des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes und des Übernahmegesetzes.
Mit diesen Änderungen wird ein angemessenes Sanierungs- und Abwicklungsregime für zentrale Gegenparteien (ZGP) geschaffen. Dabei handelt es sich um Finanzmarktinfrastrukturen, welche als zentrale Vertragspartner zwischen Verkäufer und Käufer bestimmter Finanzinstrumente treten und somit den ordentlichen Ablauf von Finanzmärkten gewähren. Mit den neuen gesetzlichen Regeln soll sichergestellt werden, dass das Sanierungs- und Abwicklungsregime für zentrale Gegenparteien angemessen ist; ähnlich wie es auch für Banken geregelt ist.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Mai 2025 in zweiter Lesung behandelt. Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
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