
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. April 2025, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet. Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
Der Landtag hat die Vorlage im Dezember 2024 in erster Lesung behandelt und sich einheitlich für Eintreten ausgesprochen. Ziel der Verordnung ist es sicherzustellen, dass Produkte, die innerhalb des EWR in Verkehr gebracht werden, den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen. Die Verordnung stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten und fördert deren Zusammenarbeit untereinander sowie mit den Zollbehörden, um den freien Verkehr von sicheren und konformen Produkten innerhalb des EWR zu gewährleisten. Dadurch soll der Binnenmarkt gestärkt und der Verbraucherschutz verbessert werden.
Die Durchführung der Verordnung erfolgt in Liechtenstein mit einer Anpassung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren.
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