Wer in eine größere Wohnung zieht, um dort endlich ein richtiges Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht einfach absetzen - auch nicht im Home-Office-Boom der Corona-Zeit. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das gilt auch, wenn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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