In einer praxisrelevanten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Maßstäbe für freiberufliche Einkünfte bei Mitunternehmerschaften von Berufsträgern konkretisiert. Danach kann auch ein Zahnarzt, der innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft nahezu ausschließlich organisatorische und administrative Tätigkeiten übernimmt, freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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