
Die Kulturstiftung Liechtenstein vergibt in der Regel jährlich ein Werkjahrstipendium an professionelle Künstlerinnen und Künstler. Dabei stehen die Förderung der Person und deren künstlerische Entwicklung sowie Fortbildung im Vordergrund. Auslandsaufenthalte sind erwünscht. Über die Vergabe des Werkjahrstipendiums entscheidet der Stiftungsrat einmal pro Jahr. Die aktuelle Ausschreibung betrifft das Werkjahrstipendium für das Jahr 2026.
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
- Konzept: Dieses kann Recherchen zu einem künstlerischen Thema, Fortbildungselemente und Elemente des Netzwerkens beinhalten.
- Darlegung des persönlichen Entwicklungsziels und von Etappenzielen sowie eine Reflexion zur künstlerischen Praxis
- Zeitplan
- Budget mit ungefähren Angaben zu den Lebenshaltungskosten und weiteren Aufwendungen
- Biografie mit Angaben zur künstlerischen Ausbildung und Tätigkeit
- Dokumentation des bisherigen Schaffens
Wer an einem Werkjahrstipendium interessiert ist, sollte sich spätestens bis Ende Juni 2025 mit der Geschäftsstelle der Kulturstiftung (Tel: 236 60 87, info@kulturstiftung.li) in Verbindung setzen, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die definitiven Bewerbungsunterlagen sind bis 8. August 2025 einzureichen.
Weitere Informationen zum Werkjahrstipendium sind unter www.kulturstiftung.li verfügbar.
Pressekontakt:
Kulturstiftung Liechtenstein
Elisabeth Stöckler
T +423 236 60 76
elisabeth.stoeckler@kulturstiftung.li
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