
Turnaround gestartet?
Rückblick
Dollar Tree zählt zu den führenden Betreibern von Billig-Gemischtwarenläden in den USA. Nach einem Kurseinbruch, mit zuletzt starken Kurslücken nach unten im August und September 2024, folgte eine lange Seitwärtsbewegung. Letzten Freitag konnte die 200-Tagelinie zurückerobert und auch ein hartnäckiger Widerstand überwunden werden.
Dollar Tree-Aktie: Chart vom 21.04.2025, Kürzel: DLTR, Kurs: 80.30 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit Kursen über der 200-Tagelinie haben längerfristig orientierte Anleger ein Kaufsignal erhalten. Für Trader war der Breakout über den Widerstand bei 78.40 USD ein bullisches Signal.
Mögliches bärisches Szenario
Solange sich die Aktie oberhalb der 200-Taglinie befindet, bleibt das positive Szenario bestehen. Die Absicherung für einen Swing-Trade könnte unterhalb des 50-Prozent-Niveaus der Breakout-Kerze erfolgen. Als Ziel definieren wir in unserem Szenario die Kurslücke aus dem August 2024.
Meinung
Der Discounter profitiert von steigenden Lebenshaltungskosten wegen seines breiten Produktsortiments, das neben Lebensmitteln und Getränken auch Haushaltswaren sowie Beauty- und Hygieneartikel umfasst. Dollar Tree sollte angesichts seiner günstigen Preise im weiterhin inflationären Umfeld mehr Kunden anziehen, was sich positiv auf die Umsätze auswirken dürfte. Die Citi hat die Papiere von Dollar Tree Anfang April von "Neutral" auf "Kaufen" hochgestuft und das Kursziel auf 103 US-Dollar angehoben, nachdem der Discounter seine Basispreise im Umfeld höherer Zölle angehoben hatte. Charttechnisch könnte mit dem Ausbruch aus der langen Seitwärtsbewegung die Bodenbildung abgeschlossen werden und der Turnaround erfolgen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 17.13 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 654.78 Mio. USD
- Meine Meinung zu Dollar Tree ist neutral
- Quellennachweis: https://at.marketscreener.com/kurs/aktie/DOLLAR-TREE-INC-4868/news/Dollar-Tree-Inc-Citigroup-gibt-eine-Kauf-Bewertung-ab-49547051/
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 22.04.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von