Die neue GDV-Klausel zu PFAS in den Haftpflicht-Musterbedingungen stößt bei Versicherungsmaklern auf Kritik. Sie komme einem Totalausschluss gleich und sei ein Rückschritt. Die Forderung: Versicherer sollen die Klausel nicht in ihre Bedingungen übernehmen. In der EU treten schrittweise Einschränkungen und Verbote für bestimmte Gruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kraft. Mittelfristig ist ein generelles Verbot geplant. PFAS - auch als "Ewigkeitschemikalien" bekannt - sind ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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