Wenn mehrere Mieter sich Küche und Bad teilen, aber der Strom nur über einen Zähler läuft - wer haftet dann für den Verbrauch? Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, wann nicht die Mieter, sondern die Vermieterin zahlen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich das Angebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens - wenn kein schriftlicher Energieversorgungsvertrag vorliegt - an den Vermieter und nicht wie üblicherweise an den Mieter richtet. Dies gilt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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