Eine Kommune muss gehbehinderten Besitzerinnen und Besitzern eines Fahrzeugs einen personenbezogenen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung einrichten, wenn keine andere zumutbare Parkmöglichkeit besteht. So ein aktuelles Urteil eines Verwaltungsgerichts. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) verdeutlicht die Verpflichtung von Kommunen, stark gehbehinderten Menschen unter bestimmten Umständen einen personenbezogenen Parkplatz in Wohnortnähe bereitzustellen. Darauf weist die Württembergische ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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