Eine Kommune muss gehbehinderten Besitzerinnen und Besitzern eines Fahrzeugs einen personenbezogenen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung einrichten, wenn keine andere zumutbare Parkmöglichkeit besteht. So ein aktuelles Urteil eines Verwaltungsgerichts. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) verdeutlicht die Verpflichtung von Kommunen, stark gehbehinderten Menschen unter bestimmten Umständen einen personenbezogenen Parkplatz in Wohnortnähe bereitzustellen. Darauf weist die Württembergische ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.