Unternehmen, die Überbrückungshilfen beantragt haben, mussten im Antragsverfahren häufig einzelne Fördermonate ablehnen hinnehmen - insbesondere im Rahmen der Überbrückungshilfe IV. Offizielle FAQ vermittelten den Eindruck, dass die Schlussabrechnung als zentrale Korrekturmöglichkeit fungiert, sodass alle förderrelevanten Aspekte abschließend geprüft werden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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