
Parteien: Benz c. "Linth-Zeitung"
Themen: Interview
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Ein Interview beruht auf der Abmachung zwischen Journalistin und Interviewpartner. Die "Linth-Zeitung" hat ein Interview abgedruckt, obwohl der Gesprächspartner das Interview nicht freigegeben hatte. Der Presserat hat entschieden, dass die "Linth-Zeitung" das Interview veröffentlichen durfte. Dafür sprechen gleich mehrere Punkte: Das Interview war im Anschluss an eine Medienmitteilung geführt worden, der Interviewpartner war darauf als zuständige Kontaktperson angegeben. Er hatte mehrere Stunden Zeit zur Autorisierung des Interviews zur Verfügung und war erfahren im Umgang mit Medien. Zudem musste er schon bei der Zusage zum Interview damit rechnen, dass die "Linth-Zeitung" das Interview am Tag nach der Medienkonferenz veröffentlichen wollte. Als er dann am späten Abend die Autorisierung nicht geben wollte, musste die "Linth-Zeitung" das nicht mehr berücksichtigen.
Stellungnahme 11/2025 (https://presserat.ch/it/complaints/11_2025/)
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