Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll einen Ausgleich zwischen den Interessen eines Versicherers und eines ausgeschiedenen Versicherungsvertreters regeln. Doch nicht jedes Wettbewerbsverbot ist rechtlich wirksam, so die Wirtschaftskanzlei Banerjee & Kollegen. Wenn die Zusammenarbeit zwischen einem Versicherungsvertreter nach § 84 HGB und einem Versicherer endet, greifen besondere Regeln - denn ganz so einfach trennt man sich in diesem Geschäft nicht. Der Versicherer hat ein großes Interesse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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