Minijobber haben grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub vor. Für Minijobber, deren Wochenarbeitstage geringer sind, wird dieser Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Wichtig dabei ist, dass Minijobber aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber Vollzeitbeschäftigten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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