
Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Von dieser Diskriminierung sind in der Schweiz rund 16'000 Personen betroffen. Der Nationalrat hat heute mit 109 zu 68 Stimmen für die Änderung des Artikels gestimmt. Pro Infirmis begrüsst diesen wichtigen Schritt hin zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen.
Der Nationalrat hat für die Änderung des Artikels 136 der Bundesverfassung gestimmt. Dieser Artikel schliesst heute rund 16'000 Menschen mit Beistandschaft von den politischen Rechten aus und ist diskriminierend. Damit kommt der Nationalrat einer langjährigen Forderung von Menschen mit Behinderungen, Pro Infirmis und auch der ersten Behindertensession entgegen.
Kantonale Verfassungsänderungen sind wegweisend
Die heutige Regelung steht zudem im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist. Die von der Schweiz ratifizierte Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt von den Staaten, die politischen Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Einige Kantone erfüllen diese Vorgabe bereits: Genf und Appenzell Innerrhoden haben die Diskriminierung aus den kantonalen Verfassungen gestrichen. Im Kanton Solothurn hat sich das Parlament ebenfalls für diese Änderung ausgesprochen, und in weiteren Kantonen sind Vorstösse unterwegs.
Ein wichtiger Schritt in einem langen politischen Prozess
Die heutige Abstimmung ist auch ein Erfolg der ersten Behindertensession von 2023: Eine der Forderungen war, dass niemand aufgrund seiner Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden darf. "Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid und rufen nun den Ständerat auf, sich ebenfalls für das Ende dieser Diskriminierung auszusprechen", sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident von Pro Infirmis und selbst Teilnehmer der ersten Behindertensession.
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