Ein Unfall auf dem Weg zur Beschaffung einer Sonnenblume für ein Schulreferat steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - zumindest dann nicht, wenn die Aktion rein freiwillig erfolgt. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nun entschieden. Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er auf eigene Initiative eine Sonnenblume für ein Schulreferat pflücken will und dabei verunglückt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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