
Seit gestern finden erste Hubschrauberspritzungen von Pestiziden in den Habitaten des unmittelbar vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters im Unteren Moseltal statt. Das gab die für die Sondergenehmigungen für Hubschrauberspritzungen erteilende Behörde in Rheinland-Pfalz - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - auf ihrer Internetseite bekannt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher gestern Widerspruch und einen Eilantrag gegen die Genehmigungen bei der zuständigen Behörde und beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. Damit soll ein sofortiger Stopp der nach Auffassung der DUH rechtswidrigen Pestizid-Ausbringungen im Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Schmetterlings durchgesetzt werden. Das Besprühen der Steillagenweinberge mit Luftfahrzeugen ist aus Sicht der DUH eine der zentralen Ursachen für den starken Rückgang des Falters und mit Vorgaben des Naturschutzrechts unvereinbar. Das Verwaltungsgericht hat angekündigt, per Zwischenverfügung bereits heute über einen vorläufigen Stopp der Ausbringung zu entscheiden.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Der vom Aussterben bedrohte Mosel-Apollofalter ist eine der seltensten Tagfalterarten Europas. Sein Vorkommen ist auf wenige Standorte im Unteren Moseltal zusammengeschmolzen. Ausgerechnet kurz vor Beginn seiner Flugzeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni hätte das Spritzen giftiger Pestizide per Hubschrauber dramatische Folgen für den bedrohten Falter. Dass die Behörde die ökologisch unsinnigste Form des Ausbringens von Pestiziden per Hubschrauber trotz des laufenden Gerichtsverfahrens und auch ohne jegliche Vorankündigung erlaubt, nehmen wir nicht hin. Mit unserem Eilantrag möchten wir die Behörden in Rheinland-Pfalz zwingen, Recht und Gesetz einzuhalten. Der Mosel-Apollofalter steht unter dem höchsten europäischen Schutzstatus für vom Aussterben bedrohte Tierarten und die erneut genehmigten Hubschrauber-Gifteinsätze stehen zudem in klarem Widerspruch zu den Erkenntnissen und Abstandsauflagen des Umweltbundesamtes."
Hintergrund:
Die DUH führt derzeit gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen am Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage gegen die nach Auffassung der beiden Verbände rechtswidrig stattfindende Ausbringung von Pestiziden per Luftfahrzeug. Diese anhängige Klage betrifft die Ausbringung im Jahr 2024. Das nunmehr eingereichte Eilverfahren betrifft die Ausbringung in der Anwendungsperiode 2025.
Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit explizit für die Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen der Mosel. Mehrmals eingesetzt werden in den Monaten Mai bis Ende August verschiedene Fungizide. Einige der bisher verwendeten Stoffe gehören zur Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Die sogenannten "Ewigkeits-Chemikalien" bauen sich kaum in der Umwelt ab und stellen ein Risiko unter anderem für die Artenvielfalt dar. Entgegen Stellungnahmen des Umweltbundesamtes (UBA) wurde die Besprühung aus der Luft in der Vergangenheit ohne Abstandsauflagen erlaubt. Des Weiteren wurden von den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene bislang keine ausreichend wirksamen Maßnahmen ergriffen, um den Pestizideinsatz zum Schutz des Mosel-Apollofalters zu beschränken.
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