Mit Urteil vom 22.02.2024 (Az. 10 K 1208/23) hat das Hessische Finanzgericht (FG) entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entstehen, als Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG abzugsfähig sind. Dieses Urteil widerspricht der bislang gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach nur solche ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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