Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage absichtlich zu Fall bringt, macht sich strafbar - selbst wenn das Gerät dabei unversehrt bleibt. Das hat ein Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt und die Verurteilung eines Angeklagten rechtskräftig gemacht. Am Karfreitag 2023 hatte ein Mann eine am Straßenrand installierte mobile Messanlage gezielt mit einem Tritt attackiert. Dabei stürzten Seiten- und Frontkamera zu Boden und die laufenden Geschwindigkeitskontrollen kamen für etwa eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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