Mit Urteil vom 16. Januar 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein betrieblich genutzter Pickup, der objektiv zum privaten Gebrauch geeignet ist und dem Steuerpflichtigen uneingeschränkt zur Verfügung steht, auch als privat genutzt gilt, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Das Finanzgericht (FG) Münster hatte zuvor zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden - der BFH ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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