Long- und Post-COVID können so schwerwiegend verlaufen, dass Betroffene nicht mehr arbeitsfähig sind. Doch bei der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit gibt es Hürden oder Versicherer verweigern gar die Leistung. Worauf Versicherte achten sollen, weiß die Kanzlei Jöhnke & Reichow. Bereits auf ihrem Vermittler-Kongress Anfang 2025 berichtete die Kanzlei Jöhnke & Reichow darüber, dass es bei Long-COVID-Erkrankungen immer wieder zu Fällen kommt, in denen Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact