
Wie geht es nach dem Breakout weiter?
Rückblick
Palo Alto Networks als eines der weltweit größten Cybersicherheitsunternehmen bedient weltweit mehr als 80.000 Unternehmenskunden. Darunter sind neun der Fortune-10-Unternehmen. Die KI-Ära stellt Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. In den nächsten Jahren ist von einer massiven Zunahme der Cyberkriminalität auszugehen. Nachdem die Aktie im April auf unter 145 USD eingebrochen war, bildete sich ein höheres Tief aus. Aus der jüngsten Konsolidierung erfolgte gestern der Breakout.
Palo Alto-Aktie: Chart vom 12.05.2025, Kürzel: PANW Kurs: 192.38 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit dem Breakout über den Widerstand bei rund 191 USD haben wir bereits ein Kaufsignal erhalten. Ein temporärer Rücksetzer würde einen Einstieg bei attraktivem CRV ermöglichen.
Mögliches bärisches Szenario
Wird die Breakout-Kerze komplett negiert, muss mit weiterem Abwärtsdruck gerechnet werden. Als Supportbereich könnte die 20-Tagelinie fungieren.
Meinung
In den letzten Monaten haben die Zölle der Trump-Regierung die Unsicherheit in der Wirtschaft und an den Märkten erhöht. Dies hat die Anleger dazu veranlasst, nach zoll- und rezessionsresistenten Aktien zu suchen. Neben beliebten sicheren Häfen wie Basiskonsumgüter, Versorger, Versicherungen und Gesundheitswesen ist auch der Cybersicherheitssektor gut gegen Rezessionen und Zölle geschützt. Die Unternehmen schalten ihre digitale Abwehr nicht aus, um ein paar Dollar zu sparen. Die Wachstumsstory ist intakt und Palo Alto sollte mit seiner "Plattformisierungsstrategie" weiter von der Zunahme der IT-Bedrohungen durch künstliche Intelligenz profitieren.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 128.16 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 796 Mio. USD
- Meine Meinung zu Palo Alto ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in PANW hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von