Die verheirateten Kläger lebten mit ihrer Tochter zunächst in einer 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiteten beide ab März 2020 überwiegend im Homeoffice, wobei sie mangels separater Arbeitszimmer am Esstisch arbeiteten. Aus Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation zogen sie im Juli 2020 in eine größere 5-Zimmer-Wohnung, in der sie jeweils ein Arbeitszimmer einrichteten. Den vollständigen Artikel lesen ...
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