
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Mai 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln für die wissenschaftsbasierte Innovation (Innosuisse) für die Förderperiode 2025-2029 verabschiedet.
Mit der am 18. Februar 2025 in Bern unterzeichneten Vereinbarung über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation wird die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung für eine weitere Periode von 2025-2029 fortgesetzt und erweitert.
Neu können liechtensteinische Forschungseinrichtungen auch dann Fördergesuche für Projekte einreichen, wenn sie noch keinen unternehmerischen Umsetzungspartner gefunden haben. Damit gibt es künftig vier mögliche Konstellationen für Fördergesuche:
- liechtensteinische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner
- liechtensteinische Forschungsstätten und schweizerische Umsetzungspartner
- schweizerische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner
- liechtensteinische Forschungsstätten (Projekte ohne Umsetzungspartner)
Zusätzlich zur bestehenden Förderung von Innovationsprojekten sowie Start-up-Coaching-Leistungen soll auch ein KMU-Mentoring aufgebaut werden, welches etablierte liechtensteinische KMU in der Planung, Organisation und Durchführung von angewandten Forschungsvorhaben unterstützt. Die Schweiz wird Liechtenstein beim Aufbau eines entsprechenden Angebots beraten und unterstützen. Auf nationaler Ebene sind für die Umsetzung der Vereinbarung das Amt für Volkswirtschaft sowie die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zuständig.
Für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen auf der Grundlage der Vereinbarung mit der Schweiz beantragt die Regierung beim Landtag einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2.2 Mio. Franken.
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