
- Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen binnen zehn Jahren nahezu verdoppelt
- Ausgaben für häusliche Pflege binnen zehn Jahren verdreifacht
- 407 000 Personen erhielten 2023 Hilfe zur Pflege
Die Gesundheitsausgaben in ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sind im Jahr 2023 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden in diesen Einrichtungen 82,4 Milliarden Euro ausgegeben. Die Ausgaben in den stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (48,2 Milliarden Euro) sind im Jahr 2023 um 6,7 % gestiegen, während sich die Kosten in ambulanten Pflegeeinrichtungen (34,2 Milliarden Euro) um 5,8 % gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Zu den Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Die Gesundheitsausgaben insgesamt waren im Jahr 2023 um 0,1 % niedriger als ein Jahr zuvor. Maßgeblich für den leichten Rückgang waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen.
Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen steigen binnen zehn Jahren um 94,2 %
Zwischen 2013 und 2023 haben sich die Gesundheitsausgaben in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege von 42,4 Milliarden Euro um 94,2 % auf 82,4 Milliarden Euro erhöht. Die Gesundheitsausgaben in ambulanten Pflegeeinrichtungen stiegen um 132,9 %. In der stationären und teilstationären Pflege waren die Ausgaben 2023 um knapp drei Viertel (+73,8 %) höher als zehn Jahre zuvor. Die gesamten Gesundheitsausgaben sind im Zehnjahresvergleich um 59,4 % gestiegen. In diesen Zeitraum fiel insbesondere die Einführung des neuen weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017.
Ausgaben für häusliche Pflege binnen zehn Jahren verdreifacht
Die Gesundheitsausgaben für pflegerische Leistungen, die von privaten Haushalten oder Angehörigen erbracht werden, lagen im Jahr 2023 bei 21,6 Milliarden Euro. Damit haben sich die Ausgaben für häusliche Pflege gegenüber dem Vorjahr um 8,3 % erhöht. 2013 lagen die Ausgaben für pflegerische Leistungen im häuslichen Bereich bei 7,2 Milliarden Euro und haben sich somit binnen zehn Jahren fast verdreifacht (+198,7 %). Auch hier ist die Einführung des neuen weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 zu berücksichtigen.
Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden überwiegend durch Angehörige zu Hause versorgt
Die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hat sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt: Im Dezember 2023 waren in Deutschland 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, zehn Jahre zuvor waren es noch 2,6 Millionen. Die starke Zunahme der Pflegebedürftigen zeigt, dass sich hier neben der Alterung der Gesellschaft starke Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 auswirken. Seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Der Pflegevorausberechnung zufolge könnte die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland bis 2055 auf etwa 7,6 Millionen Pflegebedürftige zunehmen. Der Großteil der Pflegebedürftigen (86 % beziehungsweise 4,9 Millionen) wurde 2023 zu Hause versorgt. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen (67 % beziehungsweise 3,8 Millionen) wurden zu Hause überwiegend durch Angehörige betreut. 1,1 Millionen Pflegebedürftige (19 %) wurden zu Hause mithilfe oder vollständig von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten versorgt. Rund 0,8 Millionen Pflegebedürftige (14 %) wurden vollstationär in Pflegeheimen betreut.
Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege zuletzt gestiegen
Rund 407 000 Pflegebedürftige erhielten im Jahr 2023 die Sozialleistung Hilfe zur Pflege. Davon waren knapp zwei Drittel (63 %) Frauen. Auf die Hilfe hat Anspruch, wem nicht zuzumuten ist, die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen (nach den Vorschriften des SGB XI) aufzubringen. Gegenüber dem Jahr 2022 nahm die Zahl um 8,1 % zu. Im Vergleich zu 2013 sank die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege erhalten, um 8,3 %. Ein Großteil der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege (82 %) wurde in einer Einrichtung gepflegt, knapp ein Fünftel (19 %) insbesondere zu Hause.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des "System of Health Accounts", wonach Ausgaben als gesundheitsrelevant definiert sind, wenn sie das Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege verfolgen.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen, da sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten zu den Gesundheitsausgaben des Jahres 2023 sowie lange Zeitreihen sind über die Tabellen zur Gesundheitsausgabenrechnung (23611) in der Datenbank GENESIS-Online oder im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (www.gbe-bund.de) abrufbar.
Weitere Ergebnisse und Erläuterungen der zweijährlichen Pflegestatistik - insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals - stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22411, 22412 und 22421) sowie im Statistischen Bericht Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 2023 zur Verfügung.
Weitere Ergebnisse und Erläuterungen zur Hilfe zur Pflege 2023 sowie lange Zeitreihen stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 22131) sowie auf der Themenseite Sozial- und Eingliederungshilfe zur Verfügung.
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