Ein Gabelstapler im Baumarkt - ein alltägliches Bild. Doch was passiert, wenn jemand über die Zinken des Gefährts stolpert? Das Landgericht Lübeck hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, wann eine solche Situation haftungsrechtlich relevant ist - und wann nicht. Eine Kundin, die in einem Baumarkt über einen abgestellten Gabelstapler stürzte und sich verletzte, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied das Landgericht Lübeck (LG) mit Urteil vom 02.05.2025 und bestätigte damit die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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