
- Expertenrat für Klimafragen belegt deutliche Verfehlung der Klimaziele in den Jahren 2030, 2040 und 2045
- Nebelkerze 10-Jahres-Emissionsbudget: Sektorübergreifende Betrachtung bis 2030 verschleiert massiven Fehlkurs im Verkehrs- und Gebäudebereich
- Laufende Klimaklage am Bundesverwaltungsgericht für rechtskonformes Klimaschutzprogramm: DUH fordert sofortige Einführung eines Tempolimits, Sanierungsoffensive und Abbau klimaschädlicher Subventionen
Mit den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen wird Deutschland die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in den Jahren 2030, 2040 und auch das Klimaneutralitätsziel 2045 deutlich verfehlen. Dies bestätigt der heute veröffentlichte Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dies scharf und fordert von der neuen Bundesregierung deutliche Nachbesserungen beim Klimaschutz.
Über die insgesamt verheerende Bilanz darf auch die äußerst knappe Einhaltung der - extra neu geschaffenen - sektorübergreifenden Emissionsbudgets für die Jahre 2021 bis 2030 nicht hinwegtäuschen. Die DUH kritisiert, dass das Zusammenfassen der Sektoren die massive Zielverfehlung in einzelnen Sektoren massiv verschleiert. Die Verfehlung des Klimaziels im Jahr 2030 geht insbesondere auf deutliche Verfehlungen in den Bereichen Gebäude und Verkehr zurück. Eine Verfassungsbeschwerde der DUH gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes, die diese Schönrechnerei überhaupt erst möglich macht, ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Gutachten des Expertenrats zeigt schwarz auf weiß: Wir werden alle relevanten Klimaziele krachend verfehlen. Dass die Bundesregierung sich die Erreichung eines sektorübergreifenden Emissionsbudgets für einen Zehn-Jahres-Zeitraum auf die Fahne schreibt, ist blanker Hohn. Diese fadenscheinige neue Rechnung ist eine verfassungswidrige Nebelkerze und wurde letztes Jahr einzig deswegen ins Klimaschutzgesetz geschrieben, um die massive Zielverfehlung in einzelnen Sektoren zu verschleiern. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz noch in diesem Jahr recht geben wird. Die Bundesregierung sollte jetzt umgehend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen. Ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und 30 innerorts sowie der Abbau klimaschädlicher Subventionen sind längst überfällig! Mit unseren Klimaklagen werden wir die Bundesregierung zur Not dazu zwingen."
Der Expertenrat für Klimafragen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesregierung durch das Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet ist, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele 2030 und 2040 erreicht werden. Bereits 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung nach einer Klimaklage der DUH zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms verpflichtet - diese legte jedoch Revision ein, statt dem eindeutigen Urteil zu folgen. Die DUH rechnet zeitnah mit einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und fordert die neue Bundesregierung auf, es darauf gar nicht erst ankommen zu lassen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die Wärmewende geht nur im Schneckentempo voran, deshalb kann die Einschätzung des Expertenrats niemanden wirklich überraschen. Vor diesem Hintergrund ist es alarmierend, dass auch die neue Bundesregierung den überfälligen Kurswechsel Richtung Gebäudesanierung im großen Stil wieder nicht angehen will. Die neue Bauministerin Hubertz sollte sich nicht von den Wünschen einiger Immobilienkonzerne wie der LEG Wohnen oder dem Bundesverband Deutscher Wohnungswirtschaft GdW lenken lassen, einen Sanierungsstillstand herbeizuführen. Denn das geht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter und auf Kosten des Klimaschutzes. Statt der Abschaffung des Heizungsgesetzes muss sich die Bundesregierung jetzt auf den viel zu hohen Energieverbrauch im Gebäudesektor konzentrieren, alles andere wäre mit den Klimazielen und der Energiewende nicht vereinbar. Wir brauchen schnellstmöglich eine richtungsweisende Gebäuderenovierungsstrategie, zu der Deutschland ohnehin seitens der EU bis Jahresende verpflichtet ist. Wir brauchen einen Sanierungsneustart mit klaren Leitplanken und stabilen staatlichen Investitionen, mit denen die Handwerks,- Bau- und Immobilienbranche langfristig planen kann. Keinesfalls darf die neue Bundesregierung die Fehler der Ampel-Regierung wiederholen und am aktuellen Neubau-Wahn festhalten. Der Schlüssel zu effektivem Klimaschutz ist der Gebäudebestand."
Der Expertenrat für Klimafragen kritisiert darüber hinaus, dass der Landnutzungssektor (LULUCF) nicht als Treibhausgassenke fungiert, sondern eine zusätzliche Treibhausgasquelle ist. Dadurch sei nicht klar, wie das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht werden soll.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Schon im vergangenen Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung dazu verurteilt, ein ambitioniertes Maßnahmenprogramm für Klimaschutzmaßnahmen im Landnutzungssektor aufzustellen. Die neue Bundesregierung darf die Umsetzung dieses rechtskräftigen Urteils nicht weiter vor sich herschieben und muss umgehend den nachhaltigen Umbau der durch Dürre und Klimawandel geschädigten Wälder vorantreiben, Moore renaturieren und eine ökologische Wende in der Landwirtschaft einleiten. Klimaschutz geht nur mit und nicht gegen die Natur. Das hat der Expertenrat durch das heute veröffentlichte Gutachten bestätigt und unterstrichen, dass dem Landnutzungssektor im nun vorzulegenden Klimaschutzprogramm eine besondere Bedeutung zukommen muss."
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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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