Das Landgericht Berlin hat entschieden: Die Allianz Lebensversicherung darf den vertraglich garantierten Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung nicht einseitig senken. Bereits im Januar hatte auch das Oberlandesgericht Stuttgart ähnlich geurteilt. Die Allianz Lebensversicherung darf den vertraglich zugesicherten Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung nicht einseitig zum Nachteil der Kunden abändern. Das hat das Landgericht Berlin (LG) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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