
Laut einer Mitteilung von United Internet soll mit dem Schritt eine klarere und stabilere Aktionärsstruktur geschaffen werden. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag sowie ein Delisting oder ein Squeeze-out seien ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Begrenzung des Anteils auf maximal 90?% soll sicherstellen, dass ein ausreichender Streubesitz für den weiteren Handel der Aktie gewährleistet bleibt.
Beide Aktien sind eine gute Halteposition.
Oliver Kantimm, Redaktion "Der Aktionärsbrief"
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