Wer ein Google-Konto anlegt, stimmt der Datenverarbeitung für mehr als 70 Dienste mit einer einzigen Einwilligung zu. Das geht so nicht, entschied das Landgericht Berlin - und gab einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin seinen Nutzer:innen bei der Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste ihre Daten verarbeiten. Die Zivilkammer gab damit einer Klage ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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