Eine Münchnerin forderte über 3.200 Euro von einer Baufirma, weil sie mit der Beifahrertür ihres BMWs gegen einen Sockel in der Tiefgarage stieß. Der sei nicht markiert und kaum sichtbar gewesen. Doch das Amtsgericht München wies die Klage klar zurück. Im Zentrum eines nun veröffentlichten Urteils stand ein Unfall in der Tiefgarage eines Münchner Unternehmens: Eine Angestellte stieß beim Ausparken mit der Beifahrertür ihres BMWs gegen einen kniehohen Betonsockel an einer Stützsäule. Der Sockel war ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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