Durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 wurde die Nachbehaltensfrist des §?6 Abs.?3 Satz?2 GrEStG für steuerfreie Grundstücksübertragungen im Gesamthandsvermögen von fünf auf zehn Jahre verlängert. Der Gesetzgeber ordnete in §?23 Abs.?18 und 24 GrEStG Übergangsvorschriften an, die jedoch widersprüchlich formuliert sind. Den vollständigen Artikel lesen ...
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